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   VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47   

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VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47 (https://dejure.org/2020,2057)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.01.2020 - 8 ZB 19.47 (https://dejure.org/2020,2057)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Januar 2020 - 8 ZB 19.47 (https://dejure.org/2020,2057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5, § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2; VwGO § 98, § 412 ZPO; BayWHG Art. 10; BayWG Art. 15
    Drittanfechtungsklage gegen beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis

  • rewis.io

    Drittanfechtungsklage gegen beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungszulassung (abgelehnt); beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis; Drittanfechtungsklage; wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot; Beweisantrag auf Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens; Berufung; Berufungszulassungsantrag; Erlaubnis; Gemarkung; ...

  • rechtsportal.de

    BayWG Art. 10 ; BayWG Art. 15
    Umfang des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots; Wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von in der Baugrube anfallendem Grundwasser; Ableitung des Grundwassers in die städtische Kanalisation; Dauerhafte Einbindung eines Bauwerks in das Grundwasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 10.10.2017 - 7 B 4.17

    Erforderlichkeit einer Rechtsverletzung für erfolgreiche Anfechtungsklage gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
    Dieses Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn es von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12; B.v. 8.3.2018 - 9 B 25.17 - DVBl 2018, 1179 = juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 8 ZB 16.1977 - juris Rn. 39).

    Das ist vor allem dann anzunehmen, wenn dieses offen erkennbare Mängel enthält, z.B. von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche aufweist, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht oder wenn es um besonders schwierige Fachfragen geht, die ein spezielles Fachwissen erfordern, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden ist (BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12; B.v. 18.5.2016 - 7 B 23.15 - juris Rn. 6; BVerfG, B.v. 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - NVwZ 2008, 780 = juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
    Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. B.v. 5.9.2019 - 8 ZB 16.1851 - juris Rn. 20; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47 = juris Rn. 11) davon ausgegangen, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG) eine besondere Bedeutung zukommt.

    Die Kläger haben nicht substanziiert vorgetragen, warum sich dem Verwaltungsgericht der Eindruck aufdrängen musste, dass die gutachterliche Äußerung des Wasserwirtschaftsamts vom 16. August 2017 tatsächlich oder rechtlich unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen fehlerhaft ist (BayVGH, B.v. 23.2.2016 - 8 CS 15.1096 - BayVBl 2016, 677 = juris Rn. 36; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47 = juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496

    Nachträgliche Beschränkung eines wasserrechtlichen Altrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
    Amtlichen Auskünften des Wasserwirtschaftsamts kommt eine besondere Bedeutung zu (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 10; B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 = juris Rn. 12).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36).
  • BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10

    Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
    Art. 103 Abs. 1 GG ist aber verletzt, wenn die für die Ablehnung angegebenen Gründe im Prozessrecht keine Stütze mehr finden (BVerfG, B.v. 2.7.2018 - 1 BvR 612/12 - NVwZ 2018, 1555 = juris Rn. 31; BVerwG, B.v. 20.12.2010 - 5 B 38.10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 17.09.2014 - 8 B 15.14

    Rückübertragung eines Grundstücks; Wahrunterstellung einer Tatsachenbehauptung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
    3.2 Ob es sich bei dem Beweisantrag der Kläger zudem um ein unzulässiges Ausforschungs- bzw. Beweisermittlungsbegehren gehandelt hat (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 17.9.2014 - 8 B 15.14 - ZOV 2014, 268 = juris Rn. 10; B.v. 29.4.2002 - 1 B 59.02 u.a. - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60 = juris Rn. 4; B.v.18.6.1993 - 2 BvR 231/93 - NVwZ 1994, 62 = juris Rn. 21), kann deshalb dahinstehen.
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546 = juris Rn. 19).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
    Das ist vor allem dann anzunehmen, wenn dieses offen erkennbare Mängel enthält, z.B. von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche aufweist, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht oder wenn es um besonders schwierige Fachfragen geht, die ein spezielles Fachwissen erfordern, das bei dem bisherigen Gutachter nicht vorhanden ist (BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12; B.v. 18.5.2016 - 7 B 23.15 - juris Rn. 6; BVerfG, B.v. 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - NVwZ 2008, 780 = juris Rn. 10).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
    Dies gilt auch dann, wenn sie eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (BVerwG, U.v. 3.2.2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12; B.v. 30.12.1997 - 11 B 3.97 - UPR 1998, 194 = juris Rn. 19; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 86 Rn. 79).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17

    Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47
    Dieses Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn es von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 10.10.2017 - 7 B 4.17 - juris Rn. 12; B.v. 8.3.2018 - 9 B 25.17 - DVBl 2018, 1179 = juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 8 ZB 16.1977 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 8 ZB 16.1851

    Wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung für Triebwerksanlage und

  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 8 CS 15.1096

    Das Fischereirecht nach Art. 1 Abs. 1 BayFiG gewährt gegenüber

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 8 CS 18.455

    Drittschutz gegen wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung für Errichtung einer

  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 231/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerwG, 18.05.2016 - 7 B 23.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb einer

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 612/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1977

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

  • VGH Bayern, 09.03.2011 - 8 ZB 10.165

    Keine Verletzung eines subjektiven Rechts bei Durchführung eines

  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 8 ZB 15.2664

    Nachweis der Bergbauberechtigung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

  • VG München, 04.08.2021 - M 2 S 21.2866

    Nachbarklage gegen Erlaubnis zu Grundwasseraufstauung

    Seinen amtlichen Auskünften und Gutachten kommt eine besondere Bedeutung und ein grundsätzlich wesentlich größeres Gewicht als Expertisen privater Fachinstitute zu (st. Rechtsprechung, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Dieser strukturelle Erkenntnis- und Erfahrungsvorsprung erstreckt sich auch auf die (wasserwirtschafts-)amtliche "Plausibilitätsprüfung" von Untersuchungen eines vom Vorhabenträger beauftragten Fachbüros (vgl. BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - Rn. 10 ff.; BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 8 CS 18.455 - juris Rn. 15).

  • VG München, 28.10.2022 - M 31 SN 22.4592

    Vorläufiger Rechtschutz eines Grundstücksnachbarn gegen eine beschränkte

    Seinen amtlichen Auskünften und Gutachten kommt daher bei der behördlichen "Ausfüllung" und Anwendung der allgemein anerkannten Regeln und der wasserfachlichen Erfahrungssätzen eine besondere Bedeutung und ein grundsätzlich wesentlich größeres Gewicht als Expertisen privater Fachinstitute zu (st. Rechtsprechung, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Dieser strukturelle Erkenntnis- und Erfahrungsvorsprung wird gegenwärtig auch nicht durch die von der Antragstellerin vorgetragene Personalknappheit des zuständigen Wasserwirtschaftsamts in Frage gestellt (vgl. Äußerung des Wasserwirtschaftsamts v. 5.8.2022, S. 5) und erstreckt sich im Übrigen auch auf die (wasserwirtschafts-)amtliche "Plausibilitätsprüfung" von Untersuchungen eines vom Vorhabenträger beauftragten Fachbüros (vgl. BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - Rn. 10 ff.; BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 8 CS 18.455 - juris Rn. 15).

  • VG Würzburg, 12.04.2024 - W 4 S 24.388

    Wasserrechtliche Allgemeinverfügung (Verbot des Befahrens der Fränkischen Saale

    Denn diesen liegt die fachliche Erfahrung aus einer jahrelangen Bearbeitung wasserrechtlicher Sachverhalte in einem bestimmten Gebiet zugrunde (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - juris Rn. 12; B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 17.08.2021 - Au 9 S 21.1391

    Verpflichtung zu Gewässerunterhaltungsmaßnahmen - Absenkung von Biberdämmen

    Soweit die Antragstellerin die fachliche Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes in Frage stellen sollte, ist darauf hinzuweisen, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts eine besondere Bedeutung zukommt (st. Rspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11; B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178

    Wasserrechtliche Gestattung zur Benutzung einer Stau- und Triebwerksanlage

    1.3.2.1 Das Erstgericht hat zutreffend erkannt, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts sowie regelmäßig auch denjenigen der Fischereifachberatung des Bezirks eine besondere Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11; B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 = juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2187

    Gewässeraufsichtliche Anordnung des Rückbaus von illegal errichteten Stauanlagen

    Soweit die Klägerin die Unparteilichkeit des Vertreters des Wasserwirtschaftsamts bezweifelt, weil dieser auf Seiten des Beklagten aufgetreten sei, ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Wasserwirtschaftsämtern um von den Landratsämtern unabhängige wasserwirtschaftliche Fachbehörden des Freistaats Bayern handelt (vgl. Art. 63 Abs. 3 BayWG), deren Gutachten und Stellungnahmen, die das zuständige Landratsamt im Verwaltungsverfahren einholen konnte (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2020 - 7 BN 3.19 - NJW 2020, 3672 = juris Rn. 5 m.w.N.), aufgrund ihrer fachlichen Erfahrung besonderes Gewicht zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 1 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 08.11.2022 - W 4 K 22.1262

    Nachträgliche Erhöhung der Mindestwassermenge in Ausleitungsstrecke der Streu,

    Denn diesen liegt die fachliche Erfahrung aus einer jahrelangen Bearbeitung wasserrechtlicher Sachverhalte in einem bestimmten Gebiet zugrunde und nicht nur die Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - juris Rn. 12; B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 05.07.2021 - Au 9 K 20.2221

    Wasserrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Stauanlagen

    Soweit die Klägerin diese fachliche Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes in Frage stellt, ist darauf hinzuweisen, dass amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts eine besondere Bedeutung zukommt (st. Rspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11; B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 - juris Rn. 12).
  • VG München, 14.12.2021 - M 2 K 20.3647

    Anspruch auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis zur Nutzung von

    Dieser hat, wenngleich keinen reduzierten Kontrollumfang, so doch zur Folge, dass seinen amtlichen Auskünften und Gutachten eine besondere Bedeutung und ein grundsätzlich wesentlich größeres Gewicht als Expertisen privater Fachinstitute zukommt (st. Rechtsprechung, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 13.10.2022 - Au 9 S 22.1744

    Wasserrechtliche Anordnungen hinsichtlich ungenehmigter, wesentlicher Abtragungen

    Nach der Bewertung des Wasserwirtschaftsamts, dessen Einschätzungen und Gutachten eine besondere Bedeutung zukommt, da diesen die fachliche Erfahrung aus einer jahrelangen Bearbeitung wasserrechtlicher Sachverhalte in einem bestimmten Gebiet zugrunde liegt (st. Rspr, vgl. nur BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11; B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 - juris Rn. 12), hat die Abtragung des Uferwalls mit großer Wahrscheinlichkeit im Falle eines Hochwasserereignisses im Bach auf den Hochwasserabfluss bzw. den Hochwasserschutz gerade für das anliegende Gewerbegebiet einen negativen Einfluss.
  • VG Augsburg, 10.02.2023 - Au 9 S 22.2452

    Einstweiliger Rechtschutz, wasserrechtliche Anordnung, Gewässerausbau,

  • VGH Bayern, 21.06.2023 - 24 CS 23.179

    Verpflichtung zur Durchführung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung

  • VG Augsburg, 24.04.2023 - Au 9 K 21.2544

    Rückbau eines ungenehmigten Gewässerausbaus (Teichanlage)

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